Bundesratsentscheid vom 14.12.2018 zur Revision der Fahrausbildung

Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 den Automateneintrag aufgehoben. Ab 1. Februar 2019 gilt, wer die praktische Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert, darf auch handgeschaltete Fahrzeuge lenken. Diese und weitere Neuerungen wie die Verkürzung der WAB-Ausbildung, das Fahren ab 17 Jahren, Änderungen in der Ausbildung der Kategorie A (Motorräder) treten mit unterschiedlichen Übergangsfristen in Kraft. 

Viele von euch haben uns gefragt: 

  • Ist die Prüfung mit Automatikgetriebe einfacher/schneller zu bestehen?
  • Kann ich jetzt noch Lektionen bzw. Kosten sparen?
  • Welche Gründe sprechen für das Lernen auf dem Automatikgetriebe oder gibt es gute Gründe, die Ausbildung trotzdem mit einem handgeschalteten Fahrzeug (fertig) zu machen?
  • Soll ich die Ausbildung mit dem handgeschalteten Fahrzeug starten und kurz vor der Prüfung auf das Automatikgetriebe wechseln oder parallel mit beiden Getriebearten fahren?
  • Kann ich mit beidem üben oder sollte ich mich auf eine Antriebsart beschränken?
  • etc.

Wir wollen einen Beitrag zu deiner persönlichen Entscheidungsfindung leisten und bieten dir, deinen Eltern und Begleitpersonen an, zusammen mit uns deine Fragen zu diskutieren.

An unserem Informationsanlass informieren wir transparent zur Revision der Fahrausbildung, beantworten deine Fragen und geben dir Gelegenheit, dich mit anderen auszutauschen.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anzahl Teilnehmende ist beschränkt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung zum Informationsanlass zur Revision der Fahrausbildung

Datum:    11. Januar 2019

Zeit:         19.00 - ca. 21.00 Uhr

Ort:          9500 Wil, Obere Bahnhofstrasse 25, 2. UG

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