Ab 1. Januar 2021 wird es den bisherigen Direkteinstieg ab 25 Jahren zu den grossen, unlimitierten Motorrädern (mehr als 35 kW/ 48 PS) der Führerausweis-Kategorie A nicht mehr geben.
Der Direkteinstieg in die höchste Führerausweis-Kategorie A ist bis Donnerstag, 31. Dezember 2020 noch für alle Personen ab 25 Jahren möglich. Wer am 31.12.2020 mindestens 25 Jahre alt ist und das Gesuch um den Führerausweis der Kat. A (unbeschränkt) einreicht, kann noch vom Direkteinstieg profitieren.
Ja. Inhaber der Unterkategorie A1, die den Lernfahrausweis der Kategorie A bis am 31. Dezember 2020 beantragen, haben die Möglichkeit, den Motorradgrundkurs und die praktische Prüfung 2020 oder erst im Jahre 2021 zu absolvieren.
Ja. Inhaber der Kategorie B, die den Lernfahrausweis der Kategorie A bis am 31. Dezember 2020 beantragen, können den Grundkurs und die praktische Prüfung 2020 oder erst im Jahre 2021 absolvieren.
Wer bis am 31. Dezember 2020 den Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW / 48 PS) erwirbt, kann nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis die kantonale Behörde um die prüfungsfreie Aufhebung der Leistungsbeschränkung ersuchen.
Wer den Lernfahrausweis der Kategorie A nicht bis 31. Dezember 2020 beantragt hat, muss ab 2021 - egal, ob die Person 18, 25 oder mehr Jahre alt ist - zuerst zwei Jahre lang den Führerausweis der kategorie A beschränkt (bis 35 kW/48 PS) besitzen, darf in dieser zeit keine Wiederhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen haben, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat, und muss beim Aufstieg in die nächsthöhere Kategorie erneut eine Prüfung ablegen. Dei praktische Grundschulung muss nur noch einmal absolviert werden. Sie dauert für alle Kategorien (A1, A beschränkt, A) zwölf Stunden.
Quelle: motosuisse, im Januar 2020