Fahrschule Rufin, Wil SG - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung, oder bei Motorradgrundkursteilnehmer, die
bereits einen Führerausweis einer andern Kategorie besitzen und keine Führerprüfung ablegen müssen, mit Beendigung des Kurses.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach den aktuellen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Er bildet Dazu kommen verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz. Die Fahrschule Rufin bietet den Fahrschülern unter
den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung , welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie A1, A oder B, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
Die Fahrlehrer der Fahrschule Rufin sind alle im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischen und praktischen Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den
aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service,
Panne etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht. Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers
erteilt wird. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. In der Regel wird eine Doppellektion durchgeführt und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren,
Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Versicherung
Die obligatorische Fahrschulversicherung (CHF 100.--) ist 2 Jahre gültig. Absolvieren Sie innerhalb dieser 2 Jahre die Ausbildung für mehrere Kategorien bei uns, so muss diese nur einmal
entrichtet werden. Sie muss in der ersten Fahrstunde bar bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.
Führerprüfung
Am Prüfungstag sind in der Regel insgesamt drei Stunden (4 Lektionen) einzuplanen. Zum Einfahren wird direkt vor der Prüfung eine Doppellektion absolviert. Für die anschliessende Führerprüfung
werden zwei (2) Lektionen in Rechnung gestellt.
Der Fahrlehrer kann die Anmeldung an die Prüfung verweigern bzw. die Prüfungsanmeldung annullieren, wenn die Prüfungsreife gemäss Ausbildungkarte nicht erfüllt ist bzw bis zum Prüfungstag nicht erreicht werden kann.
Verkehrskundeunterricht
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann
die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.
Motorradgrundkurse
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.
Absagen/Abbruch einer Fahrlektion
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von
vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit
und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
Lektionenpreis
* der reduzierte Lektionenpreis gilt nur, wenn die Ausbildung bei der Fahrschule Rufin abgeschlossen wird. Die Vergünstigung wird bei vorzeitigen Abbruch nachgefordert. Dies gilt auch, wenn die Fahrschule aus triftigem Grund die Ausbildung abbricht. Kontrollfahrten sind von dieser Aktion ausgeschlossen.
Treffpunkt für die Fahrstunden ist vor dem Restaurant eggä12 beim Bahnhof Wil. Wünsche der Fahrschüler werden jedoch so weit sinnvoll und möglich berücksichtigt.
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Fahrlektionen in bar jeweils nach der Fahrstunde, spätestens jedoch Ende Monat, zu begleichen. Wird das fällige Entgelt nicht bezahlt, so kann die
Fahrschule eine Fortsetzung der Ausbildung wie auch die Anmeldung zur Führerprüfung bis zum Ausgleich verweigern. Am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld zu fällig, ansonsten ist der Fahrlehrer
berechtigt, die Begleitung an die Prüfungsfahrt zu verweigern.
Bei Bezahlung mit Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, werden pro Mahnung CHF 20.— für den administrativen Aufwand berechnet. Die
Fahrschule ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen (5 % p.a.) zu verrechnen. Inkassokosten für die Eintreibung von Forderungen durch unser Inkossobüro bzw. auf dem Rechtsweg
werden dem Schuldner weiterverrechnet.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Rufin ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtsstand ist Wil SG.
Die AGB werden mit einer Anmeldung automatisch akzeptiert.