Lernfahrten

Wir unterstützen private Lernfahrten. Gelerntes kann so weiter gefestigt und eine gewisse Routine erreicht werden.

 

Damit diese Lernfahrten die Praxislektionen ergänzen und nicht sabotieren, gilt es einige Punkte zu beachten:

  • Planen Sie die Übungsfahrt! Bestimmen Sie, was, wo und wie lange Sie üben wollen.
  • Orientieren Sie sich an den Vorgaben des Fahrlehrers für die Hausaufgaben, die der Fahrschüler im E-Mail-Feedback erhalten hat. 
  • Halten Sie sich bei Vorgaben und Abläufen an den Leitfaden. Einiges mag Ihnen unnötig erscheinen. Bedenken Sie jedoch, dass einem Lernfahrer Ihre Routine fehlt! 
  • Überfordern Sie den Lernfahrer nicht! Üben Sie beispielsweise Neues zuerst in verkehrsarmen Strassen. 
  • Fahren auf der Autobahn: Die Benützung der Autobahn ist Lernfahrern erst erlaubt, wenn sie über die nötige Prüfungsreife verfügen (VRV Art. 27).
  • Kommen Sie an unseren Informationsanlass für Begleitpersonen und erfahren Sie worauf es ankommt!  
  • Sind Sie unsicher oder haben eine Frage zu einer Verkehrsregel, kontaktieren Sie uns! Wir helfen gerne weiter. 

 

Wichtige Hinweise:

  • Begleitpersonen müssen das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis, nicht mehr auf Probe, besitzen.
  • Ab 1.1.2014 ist für Lernfahrer und Begleitpersonen das Fahren unter Alkoholeinfluss (0.10 Promille oder mehr) verboten.
  • Merkblatt Erreichbarkeit der Handbremse des Kt. St. Gallen.