Wir unterstützen private Lernfahrten. Gelerntes kann so weiter gefestigt und eine gewisse Routine erreicht werden.
Damit diese Lernfahrten die Praxislektionen ergänzen und nicht sabotieren, gilt es einige Punkte zu beachten:
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Planen Sie die Übungsfahrt! Bestimmen Sie, was, wo und wie lange Sie üben wollen.
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Orientieren Sie sich an den Vorgaben des Fahrlehrers für die Hausaufgaben, die der Fahrschüler im E-Mail-Feedback erhalten hat.
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Halten Sie sich bei Vorgaben und Abläufen an den Leitfaden. Einiges mag Ihnen unnötig erscheinen. Bedenken Sie jedoch, dass einem Lernfahrer Ihre
Routine fehlt!
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Überfordern Sie den Lernfahrer nicht! Üben Sie beispielsweise Neues zuerst in verkehrsarmen Strassen.
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Fahren auf der Autobahn: Die Benützung der Autobahn ist Lernfahrern erst erlaubt, wenn sie über die nötige Prüfungsreife verfügen (VRV Art. 27).
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Kommen Sie an unseren Informationsanlass für Begleitpersonen und erfahren Sie worauf es ankommt!
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Sind Sie unsicher oder haben eine Frage zu einer Verkehrsregel, kontaktieren Sie uns! Wir helfen gerne weiter.
Wichtige Hinweise:
- Begleitpersonen müssen das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis, nicht mehr auf Probe, besitzen.
- Ab 1.1.2014 ist für Lernfahrer und Begleitpersonen das Fahren unter Alkoholeinfluss (0.10 Promille oder mehr) verboten.
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Merkblatt Erreichbarkeit der
Handbremse des Kt. St. Gallen.