Private Lernfahrten

Kategorie B

Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden. Die Begleitperson muss das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis, nicht mehr auf Probe, besitzen. Mehr...

 

Wichtig: Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind (VRV Art. 27). Dies ist nachweislich der Fall, wenn sie an die Führerprüfung angemeldet sind.

Mehr Effizienz in den Lernfahrten

Sie möchten Ihre Tochter, Ihren Sohn in der Fahrausbildung unterstützen. Sie stehen in einer anderen Beziehung zu einem unserer FahrschülerInnen und möchten diese/n unterstützen.

 

Wir führen für unsere Fahrschüler regelmässig einen Informationsabend für Begleitpersonen durch. Mehr...


Kategorie A und Unterkategorien A1

Der Lernfahrausweis der Kategorie A und der Unterkategorien A1 berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson. Eine Begleitperson muss im Besitz der selben Kategorie sein.