Kat. A1 | 16 Jahre |
Kat. A beschränkt | 18 Jahre |
Kat. B | 18 Jahre |
Kat. A | 20 Jahre und 2 Jahre Fahrpraxis mit Kat. A beschränkt |
25 Jahre Direkteinstieg |
Ja, der Nothelferkurs muss vor der Gesuchstellung (Zulasungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr absolviert werden. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
Ja, die Theorieprüfung kann einen (1) Monat vor Erreichen des 16. bzw. des 18. Lebensjahres absolviert werden. Der Lernfahrausweis wird aber erst bei Erreichen des Mindestalters verschickt.
Die Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter (asa) stellt eine Demoversion für die Computer unterstützte Theorieprüfung zur Verfügung: http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/xml_18/INTERNET/de/application/d2385/d2387/f4523.cfm
Meist erhalten Sie den LFA schon nach etwa drei Arbeitstagen, aber sicher innert einer Woche.
Die Vereinigung der Schweizer Strassenverkehrsämter (asa) stellt eine Demoversion für die Computer unterstützte Theorieprüfung zur Verfügung: http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/xml_18/INTERNET/de/application/d2385/d2387/f4523.cfm
Wir stellen Ihnen eine Lernsoftware (verkehrstheorie.ch) gratis für zwei Monate zur Verfügung (Depot für den USB-Stick CHF 50.--). Bitte kontaktieren Sie uns.
Kat. A (alle) | 4 Monate. In dieser Zeit muss der obligatorische Grundkurs absolviert werden. Nach absolviertem Grundkurs verlängert sich die Gültigkeit automatisch um 12 Monate. Somit total 16 Monate. |
Kat. B |
24 Monate |
Ja.
Beachten Sie, liegen Theorieprüfung und/oder VKU mehr als 2 Jahre zurück, sind diese nochmals zu absolvieren.
Ein dritter Lernfahrausweis wird erst nach einer Wartefrist von 2 Jahren gewährt.
Auf der Website der asa findest du heraus, was du alles für deinen Wunschausweis brauchst.